Es hat zwar lange gedauert, aber im September 2025 war es so weit: Die immer geplante Stiftung ist eingerichtet worden und hat ihre Arbeit aufgenommen.
Die Stiftung trägt den Namen „Stiftung Bildarchiv Nahverkehr und private Bahnen“ (SBNPB) und ist eine Gemeinschaftsstiftung von Andreas Christopher und Axel Reuther. Sie wird als Treuhänder von der „Stiftung Deutsche Eisenbahn“ Stiftung Deutsche Eisenbahn (SDE) betreut. Damit wurde ein für den Bereich des Schienenverkehrs und seiner Verkehrsmittel sachkundiger Partner ausgewählt, welcher sich in dieser Materie bestens auskennt.
Dieser etwas sperrige Namen wurde bewusst gewählt um eine Eingrenzung des Sammelgebietes festzulegen. Ganz bewusst sind hier die „großen Eisenbahnen“, also die Staats- oder Länderbahnen außen vor gelassen worden, da dieses Sammelgebiet bereits von anderen Stiftungen und Archiven abgedeckt wird.
Beide Stifter, die zugleich auch als Stiftungsvorstände agieren verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der Dokumentation von Verkehrsmitteln durch eigene Fotografien, das Sammeln von Material und die Betreuung von fremden Sammlungen und Nachlässen sowie bei der Publikation von Schriften zum Thema.
Ziel der Stiftung ist es, das vorhandene Material dauerhaft zu sichern. Testamentarische Verfügungen der Stiftungsgründer regeln dies, auch ist festgelegt, wer sich darum kümmert, wenn diese einmal selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Auch gibt es eine Vereinbarung mit dem Verband Deutscher Verkehrsamateure (VDVA) zur weiteren Betreuung der Sammlungen. Die Kosten für eine sachgerechte Aufbewahrung und Unterbringung werden durch die Erträge aus dem Stiftungskapital gedeckt.
Für zahlreiche Sammlungsteile ist eine Nutzungsmöglichkeit zur Ergänzung eigener Bildbestände und für die Verwendung zur Illustration von Zeitschriftenbeiträgen und Buchprojekten bereits heute möglich. Entsprechende Informationen dazu gibt es über diese Internetseite.
Unterstützung der Stiftung
Wer die Pflege und Nutzungsmöglichkeit der Stiftung unterstützen möchte, hat dazu zwei Möglichkeiten. Die Stiftung Bildarchiv Nahverkehr und private Bahnen
ist vom Finanzamt Aschaffenburg als gemeinnützig für die Förderung von Kunst und Kultur (§ 62, Abs. 2, Satz 1 Nr. 5 der Abgabenordnung) anerkannt.
Bei einer Spende kann der Empfänger den Betrag unmittelbar für die im Stiftungsvertrag genannten Zwecke nutzen. Spenden an eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung sind von Privatpersonen von der Einkommensteuer als Sonderausgaben abziehbar.
Bei einer Zustiftung fließt der Geldbetrag in den Vermögensstock der Stiftung und erhöhen deren Betrag. Die Beträge der Zuwendung dürfen dann nicht direkt ausgegeben werden. Dafür stehen aber die daraus entstehenden Erträge dauerhaft für den Stiftungszweck zur Verfügung. Die Abzugsmöglichkeiten von der Steuer sind bei einer Zustiftung erheblich höher als bei einer Spende.
Für Ihre Zuwendung steht folgendes Konto unserer Stiftung bei der Sparda-Bank West zur Verfügung:
IBAN: DE59 3706 0590 0305 2462 70 - BIC: GENODED1SPW
Bitte vermerken Sie bei Ihrer Überweisung immer, ob es sich um eine Spende oder eine Zustiftung handelt, da es unterschiedliche steuerliche Bescheinigungen für beide Arten gibt. Bitte vermerken Sie auch immer ihre Adresse, damit die Bescheinigung richtig zugestellt werden kann.
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